Die Feuerwehrdienstvorschrift 7
legt den Ablauf für einen Einsatz unter Atemschutz fest. Sie bestimmt, wie der Einsatz durchzuführen ist und wer die Verantwortung trägt. (Auszug FwDV 7)
Für den Trupp: Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
Für den Einheitsführer: Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
Für die Atemschutzüberwachung: Die ASÜ ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke.
Wir haben festgestellt, das durch die mittlerweile gängige Praxis der Delegation der Atemschutzüberwachung an einen beauftragten Dritten ein negativer Effekt auf die Gesamtsicherheit des Atemschutzeinsatzes auftritt.
Der Einheitsführer kann seiner Verantwortung nicht gerecht werden, da er keine zeitliche Kontrolle über den Trupp hat.
Der Trupp steht für die Kommunikation meist nicht mehr mit dem Einheitsführer in Verbindung.
Der beauftragte Dritte, meist der Maschinist, übt die Atemschutzüberwachung in Doppelfunktion aus und ist meist schon nur aus diesem Grund heraus zu nichts anderem in der Lage, als nur zu protokollieren.
In der Gesamtsituation wirkt sich dies negativ auf die Sicherheit des Atemschutzeinsatzes aus. Wir haben nach Lösungen gesucht und diese gefunden.